Für die Zusammenarbeit der beiden Schulen ist es wichtig, dass sich jeder vernünftig verhält und auf das Verhalten der anderen achtet. Dabei kommt den älteren Schülerinnen und Schülern eine besondere Verantwortung zu, denn ihre Art und Weise hat starken Einfluss auf die Haltung der Jüngeren. Dabei bemühen wir uns um Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortung.
Diese Hausordnung gilt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
Alle Lehrerinnen und Lehrer führen unabhängig von der Schulform Aufsicht über alle Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitungen nehmen das Hausrecht wahr und werden dabei von den Hausmeistern unterstützt. Besucher melden sich im Sekretariat an.
Gebäude
Die Räumlichkeiten und das schöne Außengelände sind uns von der Stadt Solingen zur Verfügung gestellt worden. Wir sind verpflichtet die Anlagen und Einrichtungen pfleglich und sachgerecht zu behandeln.
- Für die Sauberkeit des Schulgebäudes und die Reinhaltung des Schulgeländes sind alle Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich. Alle Abfälle sind in die Mülleimer oder Papierkörbe zu werfen. Ein Hofdienst sammelt nach den Pausen den trotzdem herumfliegenden Müll auf.
- Die Schülerinnen und Schüler sorgen an ihren Arbeitsplätzen für Ordnung und Sauberkeit. Beschädigungen oder Verunreinigungen von Gebäudeteilen und Einrichtungen sind untersagt. Jede Lerngruppe ist für den ordnungsgemäßen Zustand des benutzten Raums verantwortlich.
- Bei der Toilettenbenutzung ist auf Sauberkeit zu achten.
- Jede Person ist für von ihr angerichtete Beschädigungen und Beeinträchtigungen haftbar.
- Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist untersagt. Sie dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Fahrräder oder andere Fahrzeuge sind auf dem Schulgelände zu schieben und in den vorgesehenen Ständern an der Nordseite des Gebäudes abzustellen. Es ist nicht erlaubt, sie an den Geländern des Botanischen Gartens zu befestigen. Im Gebäude sind sie zu tragen.
Zeiten und Aufenthalt
1. Stunde |
8:05 – 8:50 Uhr |
2. Stunde |
8:55 – 9:40 Uhr |
Große Pause |
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3. Stunde |
10:00 – 10:45 Uhr |
4. Stunde |
10:50 – 11:35 Uhr |
Große Pause |
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5. Stunde |
11:50 – 12:35 Uhr |
6. Stunde |
12:40 – 13:25 Uhr |
Große Pause |
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7. Stunde |
13:40 – 14:25 Uhr |
8./9. Stunde |
14:30 – 16:00 Uhr |
Pause SII |
Unterrichtsende SI |
10./11. Std. |
16:15 – 17:45 Uhr |
Verhalten
Jeder verhält sich so, dass niemand verletzt, gefährdet oder beeinträchtigt wird und Sachschäden sowie Belästigungen vermieden werden.
- Während der Unterrichtszeit sind Essen und Trinken verboten. Das Wassertrinken kann der Lehrer erlauben. In den Fachräumen sind Essen und Trinken auch in den Pausen untersagt.
- Wertsachen , wertvolle Geräte und größere Geldbeträge dürfen nicht mitgebracht werden. Jeder muss selber auf sein Eigentum achten. Fundsachen werden bei den Hausmeistern oder in den Sekretariaten abgegeben.
- Handys dürfen während des Aufenthalts auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, müssen ausgeschaltet sein und in einer Tasche aufbewahrt werden. Gleiches gilt für alle elektronischen Geräte während des Unterrichts.
- Ballspielen auf dem Schulhof und Werfen von Gegenständen ist nicht erlaubt. Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen.
- Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten. Volljährigen Personen kann das Rauchen in dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet werden.
Das Mitbringen oder der Konsum alkoholhaltigerGetränke und von Drogen ist verboten.
- Die Schulstraße darf bei Anwesenheit der Frühaufsicht um 7:50 Uhr betreten werden. Kurz vor Unterrichtsbeginn gehen die Schüler und -innen zu den Unterrichtsräumen
- Während der eigenen Unterrichtszeit einschließlich der Pausen dürfen die Schüler und -innen der SI das Gelände nicht verlassen. Die rot-weißen Pfähle sind die Grenzen.
- Nach Unterrichtsstunden, nach denen Klassen den Raum verlassen, schließen die Lehrerinnen und Lehrer die Unterrichtsräume ab.
- In den großen Pausen halten sich die Schüler und -innen nur auf den Schulhöfen oder in der Schulstraße auf. Die Treppen und Durchgänge sind frei zu halten.
- Der Weg durch den Schulgarten darf nicht betreten werden. Für die Bibliothek, den Verkauf, die Caféteria und das Sportgelände gelten besondere Regeln.
- In der Mittagspause dürfen sie sich in der Caféteria, der Schulstraße und auf dem Hof im Bereich der Tischtennisplatten aufhalten. Schülerinnen und Schüler, die nach Hause gehen dürfen, erhalten einen entsprechenden Ausweis.
- Einkäufe am Kiosk oder in der Caféteria sind ausschließlich während der Pausen, vor und nach dem Unterricht und in Freistunden (SII) erlaubt. Durch den Einkauf oder das Mitbringen von Gekauftem darf es zu keinen Unterrichtsstörungen kommen.
- Die Schulstraße darf nachmittags nicht als Durchgang genutzt werden.
- Die Fachräume mit besonderen Einrichtungen dürfen nur im Beisein der Fachlehrerinnen und Fachlehrer betreten werden.
- Am Ende der Unterrichtszeit in einem Raum stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, schließen die Fenster und schalten das Licht aus.
- Bei Schnee und Eis ist besondere Vorsicht geboten, um eine Gefährdung von Personen zu vermeiden. Das Schneeballwerfen ist nicht erlaubt. Wenn die Grünflächen matschig sind, dürfen sie nicht betreten werden.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden sinnvolle erzieherische Maßnahmen ergriffen oder
es können Ordnungsmaßnahmen aufgrund des §53 Schulgesetz eingeleitet werden. |